Hinweisgeberschutz und Datenschutz | Podcast Folge 50
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.