Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO
Seit bald 3 Jahren wird die DSGVO angewendet und genausolang gilt der Artikel 40 „Verhaltensregeln“. Trotzdem gibt es bis heute nur eine Handvoll genehmigter und veröffentlichter Verhaltensregeln. Um zu verstehen woran das liegt und um die Verhaltensregeln insgesamt besser zu verstehen, haben wir mit Roul Tiaden von der Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen gesprochen. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "Software Unternehmensrichtlinien": u.weka.de/podcast21