Datenschutz und digitale Souveränität
Bereits im Mai 2020 hat die Berliner Datenschutzbeauftragte darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung des Betriebs auch von der öffentlichen Verwaltung mangels erkennbarer Alternativen nur allzu häufig Dienste und Software eingesetzt wurden, die unsicher und datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind. Das Schrems-II-Urteil im Juli 2020 hat hinter die Aussage nochmal ein Ausrufezeichen gesetzt. Doch wie kommen wir zu Alternativen? Und wie helfen die Datenschutzaufsichten dabei? Darum gehts in dieser Folge.