Die Zukunft der Datenschutzaufsicht
In Art. 57 der DSGVO ist bereits angelegt, dass sich die Aufgaben der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit maßgebliche Entwicklungen befassen müssen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, insbesondere mit der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. Mit Prof. Dr. Kugelmann werfen wir einen Blick auf seine Aktionsplan 2023 sowie auf die gesetzgeberischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die die Arbeit der Aufsichtsbehörden schon in naher Zukunft maßgeblich prägen und verändern könnten.