Hinweisgeberschutz und Datenschutz | Podcast Folge 50
Hinweisgeberschutz Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Viele Unternehmen sowie alle Behörden in Baden-Württemberg zum Beispiel werden verpflichtet, Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Der LfDI will mit seinen FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz Orientierung für Unternehmen und Behörden geben (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-hinweisgeberschutzgesetz/).
Diese Fragen haben wir Prof. Dr. Tobias Keber gestellt: • Was genau versteht man unter Hinweisgeber? Was hat es mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf sich? • Warum sollten sich Unternehmen damit befassen? • Und warum ist dies auch ein Thema für den Datenschutz und die betrieblichen DSBs? • Welche Pflichten aus dem HinSchG haben Konsequenzen auch für den Datenschutz? Wie steht es zum Beispiel um die Löschung von Daten? • Wie verhält es sich mit dem Schutz für die Meldenden und dem Auskunftsrecht nach DSGVO? • Wann darf eine interne Meldestelle die personenbezogenen Daten der Meldenden und der in den Meldungen genannten Personen verarbeiten? Was ist bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten? • Was muss beachtet werden, wenn es eine externe Meldestelle gibt? Ist das eine Auftragsverarbeitung? • Können DSBs zur Meldestelle werden oder liegt hier ein Interessenskonflikt vor?
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