Löschen, OZG und der Datenschutz
Datenlöschen in der Verwaltung
Die wenigsten personenbezogenen Daten benötigen bayerische öffentliche Stellen für immer; selbst die Personenstandsregister werden spätestens nach 110 Jahren archiviert. Mitunter haben Bürgerinnen und Bürger aber schon viel früher das Bedürfnis, den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben. Diesem Zweck dienen Löschungsrechte.
So schreibt unser Podcast-Gast über das Thema Löschen. Welche Beschwerden Prof. Petri als Landesbeauftragter erhält und wo er verstärkten Beratungsbedarf der Verwaltungen sieht, erfahren wir im ersten Teil des Gesprächs.
OZG geht weiter
Dass die Frist bis Ende 2022 nicht mehr zu halten ist, ist offensichtlich. Prof. Petri erläutert, wie die bisherigen und anstehenden Digitalisierungsvorhaben den Datenschutz mitdenken.
Links
BayLfD-Orientierungshilfe „Das Recht auf Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung“
Kommentare
Neuer Kommentar